Ablauf und Anforderungen eines Nachfolgeprozesses
Verkaufsprozesse sind höchst praxis-spezifisch und unterscheiden sich von Prozess zu Prozess. Gemeinsam sind jedoch die Phasen, in denen sie ablaufen. Daher erläutern wir Ihnen im Folgenden den Ablauf und die Anforderungen eines Nachfolgeprozesses. Der Artikel ist insbesondere für den Fall relevant, dass ein Krankenhaus oder ein Ärztenetzwerk Ihre Praxis übernehmen möchte.
So läuft der Nachfolgeprozess ab:
1. Erste Kontaktaufnahme – wer tritt mit wem in Kontakt?
Zu Beginn einer jeden Nachfolge-Lösung steht ein Erstaustausch mit Nachfolgeinteressenten. Nachfolgeinteressenten setzen sich direkt mit dem Inhaber der Praxis in Verbindung. Unter Wahrung der Interessenten-Identität wird die generelle Verkaufsbereitschaft evaluiert. Typischerweise läuft dieser Schritt über einen Makler oder einen Berater ab. Ebenso kann der Praxisinhaber eigenständig nach einer industriellen Nachfolge suchen, indem er zum Beispiel geeignete Nachwuchsmediziner identifiziert.
Vertraulichkeitserklärung – schützen Sie Ihre Daten
Im beidseitigen Interesse sollte vor der Bereitstellung von praxis-spezifischen Informationen, wie finanzielle oder gesellschafts-rechtliche, unbedingt eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet werden. Diese wird auch NDA, abgeleitete aus dem Englischen “non-disclosure-agreement“, genannt. Um entsprechende Verkaufsgedanken vor der Belegschaft zu sichern ist eine Geheimhaltung ratsam.
2. Informationsaustausch und Angebotserstellung– welche Informationen müssen Sie austauschen?
Typischerweise werden im ersten Informationsaustausch Dokumente, zum Beispiel BWAs bzw. Summen- und Saldenlisten sowie Leistungsstatistiken, angefragt. Diese sollen unter anderem die Ertragskraft beziehungsweise Profitabilität der Praxis und die wirtschaftliche Entwicklung über einen Zeitraum der letzten drei Jahre widerspiegeln. Informationen, wie Gesellschafter- und Altersstruktur, ist für den Kaufinteressenten ebenfalls interessant. Diese ersten Informationen werden typischerweise in einem unverbindlichen Angebot, einer Praxisbewertungsindikation, berücksichtigt. Sind generelle Anforderungskriterien, wie Anzahl der Behandler, Standort, Mindestprofitabilität, erfüllt, wird im Regelfall ein Angebot an den Verkäufer unterbreitet.
3. Angebotsauswertung – jetzt sind Sie an der Reihe
Die Angebotsauswertung liegt auf der Seite des Verkaufsinteressenten. Soweit quantitative und qualitative Aspekte im Angebot auf gegenseitiges Interesse stoßen, wird das Transaktionsbestreben auf Seiten des Kaufinteressenten intensiviert. Bis zu dieser Phase verfügen professionelle Investoren typischerweise über eine Vielzahl an Erwerbsangeboten. Mit Beginn der echten „Transaktionsphase“ genießt Ihr Angebot bei diesen einen höheren Stellenwert.
4. Sorgfältigkeitsprüfung
Die Parameter der Bewertungsindikation werden nun (typischerweise unter Einbindung entsprechender Berater) im Zuge diverser Sorgfältigkeitsprüfungen verifiziert. Um einen reibungslosen Due Diligence Prozess zu gewährleisten, sollten Anforderungslisten des Kaufinteressenten gewissenhaft abgearbeitet und Datenanforderungen nachgekommen werden.
Die Ergebnisse und Erkenntnisse der Sorgfältigkeitsprüfung fließen in die Kaufvertrags-Entwürfe für den Praxiserwerb ein. Verkaufsinteressenten sollten sich zeitnah um spezialisierte rechtliche Expertise zu bemühen, um einen reibungslosen und professionellen Prozessablauf sicherzustellen.
Die Sorgfältigkeitsprüfung Ihrer Praxis kann in folgenden Disziplinen erfolgen:
Financial Due Diligence
Im Rahmen der Financial Due Diligence wird die wirtschaftliche Entwicklung der Praxis analysiert und vor dem Hintergrund der Bewertungsbasis des unverbindlichen Angebots abgestimmt. Große Abweichungen zu Lasten oder Gunsten des unverbindlichen Angebots werden nachverhandelt und kann zu einem reduzierten oder erhöhtem Kaufpreis gegenüber des Erstangebotes führen.
Medical Due Diligence
Eine rechtliche Due Diligence erfolgt, um medizinrechtliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte der Praxis zu beleuchten. Je nach angestrebtem Informationsbedürfnis wird beispielsweise eine Operationelle Due Diligence und/oder eine Medical Due Diligence durchgeführt. Diese betrifft im Regelfall eine Begehung der Praxisräumlichkeiten. Hier liegt der Fokus auf dem Investitionsstand der Praxis.
Zusätzlich wird diese um die Sichtung medizinischer Unterlagen und Patientenstatistiken erweitert, um die medizinische Versorgungsqualität sowie entsprechende Qualitätsmanagementstandards der Praxis zu evaluieren.
Steuerliche Sorgfältigkeitsprüfung
In wenigen Fällen, wird die Praxis auch arbeitsrechtlich beziehungsweise auf personelle Aspekte geprüft. Je nach angestrebter Transaktionsstruktur, abhängig vom Asset und Share, kann ggf. auch eine steuerliche Sorgfältigkeitsprüfung anstehen.
5. Einigung auf Vertragswerk – was passiert dann?
- Stellen von Anträgen bei der Kassenärztlichen-Vereinigung (KV) oder Kassenzahnärztlichen-Vereinigung (KZV) auf Anstellung der Behandler bei einem ggf. neuzugründenden Medizinischem-Versorgungs-Zentrum.
- Notarielle Beurkundung des Kaufvertrages.
- Käufer gründet eine MVZ GmbH oder nutzt hierfür eine bestehende Vorratsgesellschaft. Eine Ausnahme stellt hierbei der Share Deal, bei einer bestehenden MVZ GmbH, dar, bei der dieser Schritt entfällt.
6. Erfolgreicher Antrag
Mit erfolgreichem Antrag beim Zulassungsausschuss der KV/KZV auf Zulassung des MVZs bei Asset Deals, entsprechend der quartalsweisen Zulassungsfristen unter Berücksichtigung von Sonderbedarfen, ist der Meilenstein, die erfolgreiche Nachfolge, erreicht.
Je nach Vertragsdefinition ist vor der Einbringung des Praxisvermögens die Kaufpreiszahlung an den Verkäufer fällig, welche im Regelfall als Vollzugsbedingung definiert ist.
7. Fazit
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Thorsten Landsmann
Transaktionsberater
Daniel Hagenah, CVA
Transaktionsberater